Fortbildungskosten und Finanzamt

In vielen Fällen kann das Finanzamt an den Kosten für berufliche Fortbildungsmaßnahmen beteiligt werden. Hier muss zwischen Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben (Gewerbetreibende / Selbständige) unterschieden werden. Absetzbar sind alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme vom Steuerzahler zu tragen sind, so z. B. Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Übernachtungen und Verpflegung.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt - es lohnt sich!

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