Fortbildungskosten und Finanzamt
In vielen Fällen kann das Finanzamt an den Kosten für berufliche Fortbildungsmaßnahmen beteiligt werden. Hier muss zwischen Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben (Gewerbetreibende / Selbständige) unterschieden werden. Absetzbar sind alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme vom Steuerzahler zu tragen sind, so z. B. Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Übernachtungen und Verpflegung.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt - es lohnt sich!
Die Seite Sprachkurse-Niederlaendisch.de unterstützt auch die Darstellung auf vielen Mobilgeräten, u.a. iPhone / IPad / IPod touch, Android and Windows Mobile.
Senden Sie uns kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage oder rufen Sie an:
Anne Geeraedts
Tel: 02501-9787180
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!